+49 209 93342 0
E-Mail schreiben
Online-Bewerbung
Mandanten-Login
Downloads

E-Rechnung: Jetzt die nächsten Schritte vorbereiten

Die elektronische Rechnung wird für Unternehmen zunehmend zum verbindlichen Standard. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen betroffene Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Für viele Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 endet zum 31. Dezember 2026 eine wichtige Übergangsregelung für die Ausstellung von Rechnungen. Wir zeigen Ihnen, worauf es jetzt ankommt und wie Sie Ihre Abläufe rechtzeitig vorbereiten.

Welche Fristen gelten?

Seit 1. Januar 2025

Die Möglichkeit zum Empfang von E-Rechnungen muss für betroffene Unternehmen vorhanden sein.

Ab 1. Januar 2027

Für grundsätzlich betroffene inländische B2B-Umsätze müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Vorjahr E-Rechnungen ausstellen.

Jetzt vorbereiten

Rechnungssoftware, Versand, Eingang und Archivierung sollten möglichst noch 2026 eingerichtet und getestet werden.

Was gilt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Gängige Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0). Eine gewöhnliche, aus Word oder Excel erzeugte PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich nicht.

Was sollten Sie jetzt prüfen?

Kann Ihre Rechnungssoftware E-Rechnungen im zulässigen Format erstellen? Sind Updates, Module oder Freischaltungen erforderlich? Erstellen Sie eine Testrechnung.

Klären Sie den Versandweg und gegebenenfalls besondere Vorgaben wichtiger Geschäftskunden. Schulen Sie die zuständigen Mitarbeitenden.

Richten Sie einen verlässlichen elektronischen Rechnungseingang ein. Stellen Sie sicher, dass eingehende E-Rechnungen angezeigt und an die Buchhaltung weitergegeben werden können.

Bewahren Sie die maßgeblichen strukturierten Rechnungsdaten im elektronischen Format auf. Ein Ausdruck oder eine zusätzlich erzeugte PDF-Ansicht allein genügt nicht.

Stimmen Sie den Rechnungsprozess mit Ihrer Buchhaltung und unserer Kanzlei ab. Prüfen Sie die Einbindung vorhandener Warenwirtschafts-, ERP- oder Branchenprogramme und gegebenenfalls DATEV Unternehmen online.

Warum ist die ordnungsgemäße Aufbewahrung so wichtig?

Der strukturierte Originaldatensatz einer E-Rechnung muss während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vollständig verfügbar und prüfbar bleiben. Rechnungen sollten geordnet auffindbar, lesbar und maschinell auswertbar sein. Änderungen und Zugriffe müssen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens nachvollziehbar bleiben.

Fehlen die maßgeblichen Rechnungsdaten oder sind die Abläufe nicht nachvollziehbar, können sich Probleme bei Betriebsprüfungen und beim Nachweis des Vorsteuerabzugs ergeben. Auch verspätete Freigaben, zusätzliche Rückfragen und Mehraufwand in der Buchhaltung lassen sich durch klar geregelte Prozesse vermeiden.

Wie können wir Sie unterstützen?

Welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, hängt davon ab, wie Sie Ihre Rechnungen heute erstellen und verarbeiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren aktuellen Ablauf zu prüfen und die nächsten Schritte für eine möglichst durchgängige digitale Zusammenarbeit festzulegen.

  • DATEV Unternehmen online: Gemeinsam prüfen wir, wie sich Rechnungseingang, Belegweitergabe und Buchführung sinnvoll digital verbinden lassen.
  • Branchen-, Warenwirtschafts- oder ERP-Software: Wir besprechen mit Ihnen, ob die vorhandene Lösung geeignete E-Rechnungen erzeugen kann und welche Fragen gegebenenfalls mit Ihrem Softwareanbieter zu klären sind.
  • Word, Excel oder einfache PDF-Erstellung: Wir klären mit Ihnen, welche Anforderungen eine künftig geeignete Rechnungslösung erfüllen sollte.

Checkliste zur E-Rechnung 2027

Mit unserer Checkliste prüfen Sie Schritt für Schritt, ob Ihr Unternehmen auf die E-Rechnung vorbereitet ist – von der Rechnungserstellung über den Versand bis zur Archivierung und Übergabe an die Buchführung.

Checkliste E-Rechnung 2027 herunterladen (PDF)

Sie haben Fragen zur Umstellung?

Sie sind unsicher, ob Ihre Rechnungssoftware geeignet ist, oder möchten Ihre digitalen Rechnungsprozesse mit uns abstimmen? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam klären wir, wo Handlungsbedarf besteht.

Kontakt zur Kanzlei aufnehmen

+49 209 93342 0


Checkliste

Digitalportal