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Bundestag: Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen
Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, mit dem der Gesetzgeber breitgefächert existenzielle Coronavirus-Folgen abwenden will. Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie" bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht.
Quelle: Haufe Steuer Office
Quelle: Haufe Steuer Office